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Förderungsmöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit oder das jeweilige Kreisjobcenter
Alle unsere Ausbilder sind langjährig in der Aus- und Weiterbildung tätig. Profitieren Sie von ihrem umfangreichen Wissen
Neuste Unterrichtsinhalte, abwechslungsreicher Medieneinsatz sowie die Förderung eines jeden Einzelnen, garantieren ein Höchstmaß an Effektivität
Etwa alle 3 Monate starten neue Maßnahmen. Schauen Sie in unser Terminboard etwas weiter unten. Oder benötigen Sie einen individuellen Termin? Rufen Sie uns einfach an
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Bitte auswählen:
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGm bis 7,5 t zGm
- auch mit Anhänger bis 750 kg zGm
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGm bis 7,5 t zGm
- auch mit Anhänger über 750 kg zGm
Die zulässige Gesamtmasse beider Fahrzeuge darf 12 t nicht übersteigen.
Kraftwagen über 3,5 t zGm (nach oben keine Beschränkung)
- auch mit Anhänger bis 750 kg zGm
- eingeschlossene Klasse: C1
Kraftwagen über 3,5 t zGm (nach oben keine Beschränkung)
- auch mit Anhänger über 750 kg zGm
- eingeschlossene Klasse: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz D: DE
Fragebogen mit 30 Fragen bei Klasse C1, CE und 37 Fragen bei Klasse C
Dauer jeweils 75 Minuten
Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften sowie Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrolle am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften sowie Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
Das Mindestalter der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ist zu beachten
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Für Klassen C und C1 müssen Sie die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen oder zumindest die praktische Prüfung der Klasse B bestanden haben, sowie eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung und einen Nachweis über Ihr Sehvermögen vorlegen.
Für die Klassen CE und C1E müssen Sie die Fahrerlaubnis der Klassen C bzw. C1 besitzen oder zumindest die praktische Prüfung für die betreffende Klassen bestanden haben.
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
Die Klassen C1 und C1E werden befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre, erteilt
Die Klassen C und CE werden befristet auf 5 Jahre erteilt.
Wird in einer dieser Klassen die Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig verlängert, dürfen keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen der jeweiligen Klassen gefahren werden.
Wird innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung beantragt, wird nach Vorlage der ärztlichen Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen die Fahrerlaubnis prüfungsfrei verlängert.
Bei Vorbesitz der Klasse D tritt die Umsteiger-Regelung in Kraft. Die beschleunigte Grundqualifikation verkürzt sich auf 47 Unterrichtseinheiten a' 45 Minuten inkl. 3 Fahrstunden
LKW-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen. Zum Erhalt der Schlüsselzahl 95 muss die Teilnahme an einer Weiterbildung mit 35 Stunden in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden nachgewiesen werden.
Wir bieten folgende Kurse an:
Modul 1: Eco-Training
Modul 2: (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
Modul 5: Ladungssicherung
KOM (Kraftomnibus) mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
- auch mit Anhänger bis 750 kg zGm
KOM mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
- auch mit Anhänger über 750 kg zGm eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E
KOM mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
- auch mit Anhänger bis 750 kg zGm eingeschlossene Klassen: D1
KOM mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
- auch mit Anhänger über 750 kg zGm eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei von C1: C1E
Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 40 Fragen
Dauer mindestens 75 Minuten
Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, ausserorts sowie Autobahn oder Kraftfahrtstrassen
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Sie benötigen mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse B sowie den Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem benötigen Sie ein Gutachten über das Sehvermögen. Dieses kann auch vor Arbeitsmedizinern oder anderen medizinischen Stellen erteilt werden.
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
Bewerber, die älter als 50 Jahre alt sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
Ist der Fahrerlaubnisbesitzer nicht älter als 50 Jahre, kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus erfolgen, falls das arbeitsmedizinische Belastungsgutachten vorliegt.
Bei Vorbesitz der Klasse C/CE tritt die Umsteiger-Regelung in Kraft. Die beschleunigte Grundqualifikation verkürzt sich auf 47 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten inkl. 3 Fahrstunden
Prüfungsdauer 60 Minuten
BUS-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen. Zum Erhalt der Schlüsselzahl 95 muss die Teilnahme an einer Weiterbildung mit 35 Stunden in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden nachgewiesen werden.
Wir bieten folgende Kurse an:
Modul 1: Wirtschaftlicher Umgang mit Omnibussen
Modul 2: Sicherheit auf allen Straßen
Modul 3: Unternehmen, Markt und Image
Modul 4: Rechtsvorschriften im Straßenverkehr und Sicherheitsrisiken
Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit
(Traktor über 40 km/h bis 60 km/h; Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h)
Wie bieten unseren Kunden ein breites Bildungsangebot mit öffentlich geförderten Qualifizierungen als auch im Bereich spezifischer Seminare für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen aller Branchen und Größen
Mit einem Bildungsgutschein werden Maßnahmen und Weiterbildungen durch die Agentur für Arbeit, das JobCenter, oder durch den Rentenversicherungsträger gefördert. Diese Gutscheine für Aus-und Weiterbildungen können bei uns eingelöst werden
Unsere geförderte Ausbildungsangebote auf dem Portal der ArbeitsagenturDas Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bietet 3 Förder-Programme für den Güter-KraftVerkehr an. Förderungsfähig, ist jedes Unternehmen, das Güter befördert und mindestens 1 LKW ab 7,5to. zGm besitzt.
Weitere Infos zu den Förderprogrammen des BAGSie können bei uns alle staatlichen Fördermöglichkeiten kostenlos nutzen. Gerne beraten wir Sie über Ihre persönlichen Fördermöglichkeiten und helfen bei der Antragsstellung:
Bitte wählen Sie:
Beschleunigte Grundqualifikation LKW / Bus
ab 13.01.2020
Beginn Führerscheinausbildung C/CE + D/DE
ab 10.02.2020
Beschleunigte Grundqualifikation LKW / Bus
ab 02.03.2020
Beginn Führerscheinausbildung C/CE + D/DE
ab 14.04.2020
Beschleunigte Grundqualifikation LKW / Bus
ab 04.05.2020
Beginn Führerscheinausbildung C/CE + D/DE
ab 02.06.2020
Beschleunigte Grundqualifikation LKW / Bus
ab 22.06.2020
Beginn Führerscheinausbildung C/CE + D/DE
ab 10.08.2020
Beschleunigte Grundqualifikation LKW / Bus
ab 26.08.2020
Beginn Führerscheinausbildung C/CE + D/DE
ab 23.09.2020
Beschleunigte Grundqualifikation LKW / Bus
ab 12.10.2020
Beginn Führerscheinausbildung C/CE + D/DE
ab 16.11.2020
Berufskraftfahrerweiterbildung LKW / Bus 13.01.2020 - 17.01.2020
Berufskraftfahrerweiterbildung LKW / Bus 24.02.2020 - 28.02.2020
Berufskraftfahrerweiterbildung LKW / Bus 30.03.2020 - 03.04.2020
Berufskraftfahrerweiterbildung LKW / Bus 11.05.2020 - 15.05.2020
Berufskraftfahrerweiterbildung LKW / Bus 06.07.2020 - 10.07.2020
Berufskraftfahrerweiterbildung LKW / Bus 17.08.2020 - 21.08.2020
Berufskraftfahrerweiterbildung LKW / Bus 28.09.2020 - 02.10.2020
Berufskraftfahrerweiterbildung LKW / Bus 02.11.2020 - 06.11.2020
Berufskraftfahrerweiterbildung LKW / Bus 07.12.2020 - 11.12.2020
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